Bitte Sprechzeiten und Erreichbarkeit beachten    ❁   ☎ 030 • 34502210   ❁   ☎ 0171 • 6851157  ❁ Tegeler Weg 24  ❁ 10589 Berlin

Tipps und Infos


Vermehrt Krebserkrankungen
eingetragen am: 15.03.2024
Seit etwa dem Sommer 2023 treten, bei unseren Fischbesitzern, vermehrt Krebserkrankungen in den Fischbeständen ihrer Aquarien und Gartenteiche auf. Beobachten Sie Ihre Fische gut und achten Sie auf Auffälligkeiten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Termin zur Diagnostik vereinbaren.
Oxidatoreinsatz
eingetragen am: 28.03.2015
Oxidatoren finden in Aquarien und auch im Teich immer wieder ihren Einsatz. Sie sind gefüllt mit Wasserstoffperoxid und dieser reagiert im Wasser mittels Katalysator zu Wasser und Sauerstoff, welcher den Sauerstoffgehalt für die Fische im Wasser anreichert. Aber Achtung! Oxidatoren dürfen nicht bei dem Transport von Fischen eingesetzt werden, da die Gefahr zu groß ist, dass der Vorratsbehälter mit Wasserstoffperoxid ausläuft und in das Transportwasser gelangt. Wenn das geschieht, führt es unweigerlich zu starken "Verätzungen" der Schleimhäute und mit aller Wahrscheinlichkeit zum Tod des zu transportierenden Fisches. Besser ist es daher grundsätzlich mäglichst nicht mehr als ein Drittel Wasser in den Beutel zu geben und dafür mit 2/3 normaler Luft zu füllen.
Liebe Fischbesitzer,
eingetragen am: 17.11.2014
In vielen freiverkäuflichen Arzneimitteln ist Malachitgrünoxalat und Formalinaldehyd enthalten. Diese Stoffe stehen unter dem Verdacht bzw. sind nachweislich krebserregend (cancerogen). Bei ihrem wiederholten Einzatz ist auch eine Schädigung für Ihre Fische möglich. Wer nähere Informationen dazu sucht, kann sich die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter im Internet aufrufen.
Am 01.08.2014 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten!
eingetragen am: 17.11.2014
Es betrifft die Informationspflicht, des Verkäufers, an den Kunden, der ein Wirbeltier das erste Mal erwirbt. Der Link verweist auf die Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__21.html Dazu ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz §21, Abs.5, Nr.2: "... derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; dies gilt nicht bei der Abgabe an den Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b in der vorstehend bezeichneten Fassung."
<<    >>
...
☎ 030 • 34502210
☎ 0171 • 6851157